Gigacenter 18.4

Erfahrungen und Neuigkeiten rund um Machine Dance in Spielhallen

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Shuku
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Gigacenter 18.4

Beitrag von Shuku »

Das ist kein Aufruf an euch zu kommen! Ist ja auch schon fast vorbei, aber egal.

Also ich und mein Bruder waren heute lecker essen und danach hatten wir noch Geld über, also dachten wir uns, dass wir mal eben das Essen "ver-steppen" könnten. Wir also ab zum Rudolfplatz und hinein ins Vergnügen... denkste! Mein Bruder geht noch eben das Geld wechseln (10€ Scheine passen einfach net in den Schlitz >_<), da quatscht mich so ein Typ vom GigaCenter an und fragt mich wie alt ich denn wäre und ob ich alleine da wäre... Ich antworte einfach "15, mein Bruder ist grade Geld holen" Und der sofort so "Tja, dann musste wohl raus". Da war ich erst mal schwer geschockt... "Erm, ich war aber schon mehrere Male hier und ihr Kollege (ihr wisst schon, der, der auch am Ostermontag da war, T-Shirt, Longsleeve, kurze Haare... aber egal) hat mich nicht "rausgeworfen"". "Ist mir doch egal, unter 16 Jährigen ist der Zutritt ohne Erziehungsberechtigten untersagt, *Arsch, und jetzt verzieh dich*" Nach 10 Minuten Diskussion zwischen dem Typen, meinem Bruder und mir haben wir dann doch reumütig den Laden verlassen... Ich hoffe, wenn ich nächstes Mal komme ist der alte Typ (ihr wisst schon wen ich meine...) wieder da und lässt mich zocken. Ich kann's echt nicht fassen, dass der einen Stepper von seinem SCHICKSAL abgehalten hat. Ich wollte doch nur meiner BERUFUNG nachgehen, aber nö... naja, was haltet ihr so davon? Sacht mal was,

mfg,

Shukusatsu

*Anmerkung des Autors...
docsnoek
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Beitrag von docsnoek »

Hab grad mal im Jugendschutzgesetz nachgeschaut und wenn ich diese Passagen richtig interpretiere hat der das wohl mit Recht getan:

§6, Absatz 1, JuSchG

(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen
oder ähnlichen vorwiegend dem
Spielbetrieb dienenden Räumen darf
Kindern und Jugendlichen nicht gestattet
werden.


Zur Erläuterung:

Eine Spielhalle ist ein Betrieb, in dem ausschließlich
oder überwiegend Spielgeräte
mit Gewinnmöglichkeit oder
Unterhaltungsspielgeräte ohne
Gewinnmöglichkeit aufgestellt sind,
oder ein ähnliches Unternehmen, wenn
es, auch wenn keine Spielautomaten aufgestellt
sind, überwiegend der Veranstaltung
anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit
dient (§ 33i der
Gewerbeordnung). Weil hier ? anders als
in der Gewerbeordnung ? ausdrücklich
auch ?ähnliche dem Spielbetrieb dienende
Räume? einbezogen sind, sind auch
nichtgewerbliche spielhallenähnliche
Angebote erfasst. In diesen Räumen muss
der Betreiber Jugendlichen nicht nur das
Spielen, sondern auch jede Anwesenheit
untersagen, auch wenn die Spielsoftware
für angebotene Bildschirm-Unterhaltungsspiele
eine Jugendfreigabe hat.


Aber wo wäre dann der Sinn der Aufteilung zwischen "ab 18"-Bereich und dem "unter 18"-Bereich? Gibt's Gesetzeslücken? Oder hat der Giga Center einen Anpfiff deswegen gekriegt?
Schmichel
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Beitrag von Schmichel »

Das Jugenschutzgestez ist in diesem Punkt vor wenigen Jahren geändert worden, frag mich aber nicht was da aktuell drinsteht.

Michael
docsnoek
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Beitrag von docsnoek »

Das ist aus dem neuen Jugendschutzgesetz von April 2003.
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Slipknoter
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Beitrag von Slipknoter »

Mich wunderts das man dort schon mit 16 rein darf,hier kommt man in eine Arcade erst mit 18
<IMG SRC="http://img110.exs.cx/img110/3968/kitty6mo.gif">
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Shuku
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Beitrag von Shuku »

docsnoek hat geschrieben:Aber wo wäre dann der Sinn der Aufteilung zwischen "ab 18"-Bereich und dem "unter 18"-Bereich? Gibt's Gesetzeslücken? Oder hat der Giga Center einen Anpfiff deswegen gekriegt?
Deswegen war ich ja auch so stutzig als der mich rausgeworfen hat... Vielleicht wurden die ja wirklich angeschissen =)

mfg,

Shukusatsu
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Shuku
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Beitrag von Shuku »

Ich hab mich mal ein bisschen schlau gemacht und 'n paar Sachen gefunden...
§ 6
Spielhallen, Glücksspiele

(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

*Was heissen würde, dass der "unter 18" Bereich gesetz-wiedrig ist, da "Kinder und Jugendliche" alle Menschen vom Alter von 0-17 beinhaltet...

(2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht.

*Gewinnen kann man ja nichts... ausser Applaus ... und Ramune :p
Soviel zu dem GigaCenter im generellen. Desweiteren aber noch :
§ 13
Bildschirmspielgeräte

(1) Das Spielen an elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit, die öffentlich aufgestellt sind, darf Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nur gestattet werden, wenn die Programme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 für ihre Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- oder Lehrprogramme handelt, die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.

(2) Elektronische Bildschirmspielgeräte dürfen

auf Kindern oder Jugendlichen zugänglichen öffentlichen Verkehrsflächen,
außerhalb von gewerblich oder in sonstiger Weise beruflich oder geschäftlich genutzten Räumen oder
in deren unbeaufsichtigten Zugängen, Vorräumen oder Fluren
nur aufgestellt werden wenn ihre Programme für Kinder ab sechs Jahren freigegeben und gekennzeichnet oder nach § 14 Abs. 7 mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.

(3) Auf das Anbringen der Kennzeichnungen auf Bildschirmspielgeräten findet § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 entsprechende Anwendung.
So, also DDR ist ja bekanntermaßen ab 0 oder 6, da ja eigentlich keine Grafik vorhanden ist. Außerdem ist das GigaCenter ja nicht (s.o.) hauptsächtlich dem "Spielbetrieb" gewidmet, es gibt auch ein InternetCafe (KEIN SPIELEN ERLAUBT...) und eine Bar... was mir diese ganzen Informationen so bringen weiss ich auch nicht,

mfg,

Shukusatsu

*Anmerkung des Autors

//edit : sorry für den DoppelPost...
T3h_Maddi
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Beitrag von T3h_Maddi »

Now i am very shoking hhmm das ist aber ziemlich doof also ehhmm ich hab gedacht die haben das schon aufgeteil deswegen waren wird (so denk ich doch mal) in der zone wo auch jugendlich und types unter 16 jahren rein dürfen also wenn da mich mal einer raus wirft dann hhmm naja sag ich ok schade wollt hier grad meine 100€ verzocken auf dem dance automaten da ber naja.Würde der typ wohl auch sagen mir egal aber so kann man ihnen wenigsten eins ausswischen. :twisted:
Ja verdammt ich lebe noch! XD
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knochenschleifer
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Beitrag von knochenschleifer »

Maddi2003 hat geschrieben:hhmm naja sag ich ok schade wollt hier grad meine 100€ verzocken auf dem dance automaten da ber naja.Würde der typ wohl auch sagen mir egal aber so kann man ihnen wenigsten eins ausswischen. :twisted:
lol ich glaub ja nicht der Besitzer macht das böswillig. Der muss sich an Gesetze halten und ihr auch. Insofern kannst du ihn damit nicht ärgern. Er wird wohl auch so reif sein das zu verkraften keine 100€ einzunehmen :wink:
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Softeis
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Beitrag von Softeis »

Also das mit dem "ab 18"-Bereich macht in in sofern Sinn, als dass es ja noch die 16-18jährigen gibt. ;)
Das nächste Mal könntest du dir doch von deinen Eltern einen Wisch unterschreiben lassen, dass sie deinem Bruder das Erziehungsrecht oder wie auch immer für die Dauer des Aufenthalts geben, das müsste doch funktionieren, oder? (Auf diversen Festivals klappt sowas auf jeden Fall, darum geh ich mal davon aus, dass es dort vielleicht auch möglich ist... sonst frag den Kerl einfach nochmal.) Obwohl ich mir das bei deinem Bruder nochmal überlegen würde, ihn als meinen Erziehungsberechtigten einzusetzen... ;)

Edit: Immerhin sind da ja auch andauernd 3-6jährige (freche) Kinder unter Aufsicht ihrer Eltern, dann müsste das mit der Übertragung per Unterschrift ja eigentlich funktionieren...
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Shuku
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Beitrag von Shuku »

Softeis hat geschrieben:Das nächste Mal könntest du dir doch von deinen Eltern einen Wisch unterschreiben lassen, dass sie deinem Bruder das Erziehungsrecht oder wie auch immer für die Dauer des Aufenthalts geben, das müsste doch funktionieren, oder? (Auf diversen Festivals klappt sowas auf jeden Fall, darum geh ich mal davon aus, dass es dort vielleicht auch möglich ist... sonst frag den Kerl einfach nochmal.) Obwohl ich mir das bei deinem Bruder nochmal überlegen würde, ihn als meinen Erziehungsberechtigten einzusetzen... ;)

Edit: Immerhin sind da ja auch andauernd 3-6jährige (freche) Kinder unter Aufsicht ihrer Eltern, dann müsste das mit der Übertragung per Unterschrift ja eigentlich funktionieren...
Hmm, ich glaub ich frag meine Eltern einfach mal, ob die sowas schreiben können von wegen "bla bla, unser Sohn Dirk darf sich im GigaCenter solange aufhalten wie er keinen Mist baut bla bla". Muss ja nicht gleich das Sorgerecht übertragen werden ^_^;; ... bei so nem Bruder :P Das geht auch glaube ich gar nicht (aber das weiss ja der Typ net >_<)

mfg,

Shukusatsu
Zuletzt geändert von Shuku am Mi 11. Aug 2004, 19:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Softeis
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Beitrag von Softeis »

Also ich denke schon, dass sowas geht, beim Taubertal-Festival zum Beispiel steht sowas da:
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz gelten auf dem gesamten Festivalgelände.
Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 15 Jahren dürfen das Festival nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten besuchen.
16 - bis 18 - jährige müssen um 24.00 Uhr das Festival verlassen. Dies gilt nicht, wenn sie in Begleitung einer volljährige Begleitperson sind, auf die von den Eltern die Erziehungsberechtigung für die Dauer der Veranstaltung übertragen wurde.
Ein schriftlicher Nachweis hierüber ist mitzuführen. ein entsprechendes Formular (PDF) ist hier zu finden >>><Link>
Also vermute ich auch mal, dass es hier funktioniert, ohne Erziehungsberchtigten darfst du nun mal nicht an so jugendgefährdenden Orten sein... ;)[/url][/quote]
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