ebenfalls setzen, fünf.
im wesentlichen ist so ein automat eine investition, die idr. über mehrere jahre abgeschrieben wird.
natürlich können anschaffungen betriebswirtschasftlich veranlagt werden, sprich "von der steuer abgesetzt" werden, jedoch hat man erstmal auch die Anschaffung zu bezahlen.
beispiel:
der automat kostet 10k euro.
man muss damit dann aber erstmal 10k euro einnehmen, bevor man überhaupt anfängt profitabel zu arbeiten.
"quasi null" kostet der automat also nicht, steuerlich abschreibbar ist er, aber evtl. anfallende steuern sind nicht abschreibbar (sind ja steuern.)
ist keine rechts- oder steuerberatung.
lg
alex
Sollte in Hamburg ein zweiter Automat aufgestellt werden?
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