AlexEagle hat geschrieben:Oder muss man den Disclaimer "This game is for sale and use in Japan only" anders verstehen?
Ja, musst du tatsaechlich. Erstmal: Du kannst erstmal vieles draufschreiben, rechtliche Bedeutung muss dies deshalb noch nicht haben. So haben Plattenfirmen schon praktisch immer auf ihre Tontraeger drauf geschrieben, das keinerlei Vervielfaelltigung ohne ihre Zustimmung zulaessig ist, obwohl es wohl schon aehnlich lange eine Ausnahme fuer privaten Kopien gab, die erst vor sehr kurzer Zeit dadurch stark eingeschraenkt wurde, das es jetzt verboten ist Kopierschutzmassnahmen zu umgehen.
Die Frage ist also: gibt es eine rechtliche Basis, die dafuer sorgt, das der Disclaimer irgendeine Bedeutung bekommt?
Zunaechst scheint es so:
UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
Der Urheber darf also durchaus die Nutzungsrecht nur fuer einen beschraenkten Raum einrauemen. Da vergisst man aber UrhG § 17 (2):
(2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.
Sprich: Hat dir ein japanischer Haendler das Spiel nach Deutschland geschickt, dann darfst du es auch nutzen.
Hier gibt es noch mal ein paar Infos zu der Problematik. (DVD oder Spiel, Japan oder USA machen keinen wirklichen Unterschied in diesem Fall.)
http://www.tomodachi.de/html/artikel/re ... _in_d.html
So und nun ein Disclaimer von mir:
Ich bin kein Anwalt, das war meine persoenliche Meinung (bis auf den Link), es war keine Beratung und sollte auch als keine solche verstanden werden.